
Die
Trennung vom Partner und die Scheidung einer Ehe
fällt
wohl niemandem leicht. Das gilt auch für die Aufhebung von
Lebenspartnerschaften. Auch wenn sich die Partner zur Scheidung
entschieden haben, bleiben immer Fragen
offen:
-
Wie
lange dauert das Verfahren?
- Was passiert mit dem Haus, dem gemeinsamen
Konto, der gemeinsamen Mietwohnung?
- Bei wem bleiben ggf. die Kinder?
- Habe ich Anspruch auf Unterhalt?
- Und was kostet mich das eigentlich alles?
Diese
Fragen verdienen eine kompetente Beantwortung. Deshalb
sollten Scheidungswillige einen erfahrenen Rechtsanwalt an ihrer Seite
haben, der ihnen die notwendigen Formalitäten abnimmt und
darauf
achtet, dass dieser Schritt in die "getrennte" Zukunft sauber
und
ohne unnötige Streitigkeiten gegangen wird, damit die Partner
in
Zukunft, ohne offene Fragen oder ungeklärte "Altlasten" ihre
rechtlich getrennten
Wege gehen können.
Ein
zeitaufwändiger Besuch beim Anwalt ist, wenn keine streitigen
Punkte zu klären sind, und die Ehe nur
schnellstmöglich geschieden werden soll, heutzutage nicht mehr
erforderlich. Alle zur Einleitung des Scheidungsverfahrens notwendigen
Informationen können Sie nämlich auch online
übermitteln. In der Regel kann der Scheidungsantrag dann
umgehend bearbeitet und bei Gericht eingereicht werden.
Online-Scheidung:
Was bedeutet das?
Diese
Webseite ist
ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei
Andreas
Schwartmann in Köln zur unkomplizierten Erteilung
eines Scheidungsauftrags
über das Internet.
Rechtsanwalt Schwartmann ist seit 2004 im Familienrecht tätig
und veröffentlicht
regelmäßig Beiträge zu familienrechtlichen
Fragestellungen, z.B.
auf scheidungsfix.de.
Er bildet sich als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Familienrecht
im Deutschen Anwaltverein natürlich
regelmäßig fort und
ist befugt, die Fortbildungszertifikate der
Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltverein zu nutzen.
Rechtsanwalt
Schwartmann ist berechtigt, Sie
bundesweit an
allen
Amts- und Landgerichten zu vertreten. Deshalb führen wir
Scheidungen im gesamten Bundesgebiet durch.
Es sind
keine Anwaltsbesuche Ihrerseits erforderlich. Sollten Sie trotzdem die
persönliche Beratung wünschen, erhalten Sie in der
Regel kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
können problemlos per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege
übermittelt werden.
Ablauf
des Scheidungsverfahrens
Ein Antrag auf
Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird beim
örtlich
zuständigen Amtsgericht eingereicht. Die
Zuständigkeit
richtet sich dabei zunächst nach dem letzten
gewöhnlichen
Aufenthaltsort beider Eheleute, in der Regel also die Ehewohnung. Ist
diese bereits aufgegeben, ist das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk der Ehepartner mit ggfl. Kindern lebt. Eine genaue
Prüfung
der Zuständigkeit erfolgt selbstverständlich durch
uns.
Nach Eingang
des Scheidungsantrages holt das Familiengericht die zur
Durchführung des Versorgungsausgleichs notwendigen
Informationen bei den Rentenversicherungsträgern ein und
bestimmt, nachdem diese vorliegen, einen Termin zur mündlichen
Verhandlung. Die Ehe wird dann geschieden. Dieser Termin
dauert, wenn keine streitigen Punkte zu klären sind, in der
Regel nicht mehr als 10 bis 15 Minuten.
Voraussetzungen
der Online-Scheidung
Der Online-Antrag ist nur möglich, wenn Sie eine
einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen
Trennungsjahres beabsichtigen, denn in allen anderen Fällen
bedarf es einer umfassenden anwaltlichen Beratung.
Selbstverständlich kann auch diese durch uns
erfolgen.
Vorteile der Online-Scheidung
Zunächst sparen Sie durch eine Online-Beauftragung Zeit und
unbequeme Besuche zu persönlichen Besprechungen bei einem
Anwalt, die
ansonsten üblicherweise anfallen können. Im
günstigsten Fall werden Sie
lediglich zum Scheidungstermin bei Gericht persönlich
erscheinen müssen
- dies lässt sich leider nicht vermeiden, da Sie dort
persönlich
angehört werden müssen.
Außerdem
können im Falle einer einvernehmlichen Scheidung erhebliche
Kosten gespart werden. Schließt sich nämlich einer
der Partner den Anträgen des anderen einvernehmlich an, wird
also nicht gestritten, reicht es aus, wenn nur einer der Partner sich
vor Gericht anwaltlich vertreten lässt. Dadurch fallen also
nur die Kosten eines
Anwaltes an. Im Falle einer streitigen Scheidung hingegen, wo beide
Partner gegensätzliche Anträge stellen,
müssen sich auch beide Partner anwaltlich vertreten lassen, so
dass auch Kosten für zwei
Anwälte entstehen.
Kosten
Die Kosten für ein Scheidungsverfahren setzen sich aus
Anwalts- und Gerichtskosten zusammen.
Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz, die
Anwaltskosten nach dem seit dem 01.07.2004 geltenden
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bemessungsgrundlage
ist grundsätzlich der
Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens nebst Folgesachen. Dieser
berechnet
sich nach der Summe des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten.
Hinzu treten die Verfahrenswerte für den Versorgungsausgleich
und etwaiger
Unterhaltsansprüche. Die Summe
ergibt den Gesamtverfahrenswert, der den Gerichts- und Anwaltskosten
zugrundezulegen ist.
Selbstverständlich
wirken wir vor Gericht darauf hin, dass die Kosten für Sie so
gering wie möglich ausfallen. In einfach gelagerten Verfahren
kommt oft eine Verfahrenswertreduzierung in Betracht, welche eine
Kostenersparnis für Sie bedeutet.
Die Kosten
für das Scheidungsverfahren können Sie nachstehend
selbst ermitteln:
Anwalt
vor Ort
Einen Anwalt
vor Ort benötigen Sie nicht, denn Rechtsanwalt
Schwartmann ist berechtigt, an allen Amts- und
Landgerichten Deutschlands aufzutreten. Zusätzliche Kosten
entstehen Ihnen nicht, auch wenn
Sie außerhalb des hiesigen Gerichtsbezirkes wohnen. In
Fällen größerer Entfernung
beauftragen wir in Abstimmung mit Ihnen erfahrene
Korrespondenzanwälte zur Wahrnehmung des Termines vor Ort. Die
Kosten
werden dabei intern geteilt. Mehrkosten fallen für Sie nicht
an.
Verfahrenskostenhilfe
Anspruch auf
Verfahrenskostenhilfe (VKH) haben alle
Bürger, die aufgrund Ihrer persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die
Kosten eines Scheidungsverfahrens aus eigenen Mitteln zu tragen. VKH
umfasst die eigenen Rechtsanwaltsgebühren, sowie die
entstandenen Gerichtskosten. Sollten Sie PKH beantragen wollen, teilen
Sie uns dies bitte mit.
Verfahrensdauer
Ein
Scheidungsverfahren dauert in der Regel 6-8
Monate. Am meisten Zeit nimmt die Durchführung des
Versorgungsausgleichs über die
Rentenversicherungsträger in Anspruch. Sollte ein
Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden
(Ausschluss durch notariellen Vertrag ist möglich)
kann sich die
Verfahrensdauer erheblich verkürzen.
Unterhalt,
Sorgerecht und Wohnung
Anspruch auf
Unterhalt bis zum Scheidungstermin
(Getrenntlebendunterhalt) und nach diesem (nachehelicher Unterhalt) hat
grundsätzlich der Ehegatte, welcher das geringere Einkommen
erzielt. Unterhaltsansprüche können als sog.
Folgesache im Ehescheidungsverfahren mit geltend gemacht werden. Die
Höhe berechnet sich aus der Differenz beider bereinigten
Nettoeinkommen (Nettoeinkommen nach Abzug spezifizierter Aufwendungen
und Verbindlichkeiten). Nach der Differenzmethode werden davon 3/7 als
Unterhalt dem geringer verdienenden Ehegatten geschuldet. Eine genaue
Berechnung erfolgt durch unsere Kanzlei nach Einreichung aller
Unterlagen.
Bezüglich
der ehelichen Wohnung sollten
sich beide Ehepartner schon im Vorfeld einigen, wer diese weiterhin
nutzt. In der Regel verbleibt sie bei dem Ehepartner, welcher die
Kinder bei sich behält. Es besteht aber auch hier die
Möglichkeit eine gerichtliche Entscheidung
herbeizuführen. Dies verursacht jedoch weitere Kosten, da sich
der Streitwert des Scheidungsverfahrens entsprechend erhöht.
Das Sorgerecht
steht bei gemeinsamen ehelichen
Kindern grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Liegen
Anhaltspunkte vor, nach welchen das Kindeswohl durch die gemeinsame
Sorge gefährdet erscheint oder ist ein Elternteil rein
tatsächlich nicht in der Lage, die Sorge mit
auszuüben, kann diese einem Elternteil alleine
übertragen werden. Auch hier kann eine Entscheidung des
Gerichts im Ehescheidungsverfahren angestrebt werden.
Online-Formular:
Antrag übermitteln
Möchten Sie uns nun mit der Einleitung
des Scheidungsverfahrens beauftragen?
Dann können
Sie Ihren Scheidungsantrag jetzt online übermitteln:

Selbstverständlich
setzen wir uns nach Eingang des ausgefüllten
Formulares umgehend mit Ihnen in Verbindung und
klären etwaige bestehende
offene Fragen mit Ihnen ab, bevor wir den Antrag bei Gericht einreichen
- vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
Der
Scheidungsantrag wird nach Klärung etwaiger Fragen umgehend,
in der Regel am folgenden Werktag,
beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Während
des
gesamten Scheidungsverfahrens sind wir selbstverständlich
über eine Hotline telefonisch jederzeit für Sie
erreichbar.
Noch Fragen?
Wenn Sie nun
noch Fragen
haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre
E-Mail schicken Sie bitte an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de>.
Telefonisch
erreichen Sie die Kanzlei montags bis freitags von 08:30 bis
18:00
Uhr unter
der Rufnummer 0221 355 9205.
Die Fax-Nummer
lautet
0221 355 9206.

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Widerrufsbelehrung:
Sie
haben
gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach
Auftragserteilung über das Online-Formular
den erteilten
Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten
an
Kanzlei
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler
Str. 249
50935
Köln
Fax:
0221 -
355 9206
E-Mail:
info@rechtsanwalt-schwartmann.de
Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
Das
Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der
Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des
Verbrauchers
vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein
Widerrufsrecht
ausgeübt hat. Bereits ausgeführte
Leistungen werden
bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen
des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
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